Impressum & AGBs

 

Angaben gemäß § 5 TMG
Mario Frings
Camping Frings
Hubertusstraße 28
53945 Blankenheim-Ahrdorf

Kontakt
Telefon: +49 (0)2697 7425
Telefax: +49 (0)2697 1451
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Umsatzsteuer
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE 269085032

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Mario Frings
Camping Frings
Hubertusstraße 28
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Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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Urheberrecht
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Allgemeine Geschäftsbedingungen - Camping Frings

Sehr geehrter Kunde,

Auf den Webseiten www.camping-frings.de, www.campingfrings-muehle.de, www.camping-reinsfeld.de, www.camping-stahlhuette.de bieten wir Stellplätze, Mobilheime, Ferienhäuser, Gästezimmer u.s.w an. Damit ihr Urlaub optimal gelingt, sind klare Absprachen unumgänglich. Diese Bedingungen sind Fester Bestandteil einer Buchung. Bitte lesen Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durch.

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Buchungs Objekte oder Stellplätze auf allen Camping Frings Anlagen.

2. Buchung
Eine Buchung hat schriftlich (Mail,Fax oder Brief) zu erfolgen. Eine Buchung kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung durch uns zustande. Dies bedarf keiner bestimmten Form. Verbindliche Buchungen durch den gast haben mindestens 7 Tage vor Reise Antritt zu erfolgen. Bei weniger als 7 Tage können wir keine verbindliche Buchung bestätigen. Die Anreise erfolgt auf eigene Gefahr der Ausbuchung.
Folgende Angaben benötigen wir für eine Buchung:
Name und Vorname aller anreisenden Personen, Geburtsdaten aller anreisenden Personen, eine komplette Adresse incl. einer Handy Nummer.
Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigene einzustehen.

3. Bezahlung
Mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung ist umgehend eine Anzahlung in Höhe von 20% bis 50% des Gesamtpreises der Rechnung zu entrichten. Bucht der Kunde das Mietobjekt später als 45 Tage vor Reisebeginn, so ist der Gesamte Reisepreis sofort nach Zugang der Rechnung beim Reisenden fällig. Die Restzahlung ist ohne nochmalige Aufforderung spätestens sechs Wochen vor Reisebeginn fällig. Bei Buchungen innerhalt von 4 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis bei Vertragsabschluss, also mit Zusendung der Buchungsbestätigung fällig. Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Verzugssetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt dies Camping Frings, Camping Frings-Mühle, Camping Reinsfeld und Camping Stahlhütte zur Auflösung der Buchung und zur Berechtigung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren.

4. Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Buchung zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Maßgebend für die Stornofrist ist der Termin der erst gebuchten Leistung. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die reise nicht an, so verliert Camping Frings, Camping Frings-Mühle, Camping Reinsfeld und Camping Stahlhütte den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir , soweit der Rücktritt vorliegt eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von den, jeweiligen Reisepreis verlangen. Wir haben diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem Prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistung berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet: bis zum

- 43 Tage (inkl.) vor Anreise 20%
- vom 42. Tag (inkl.) bis zum 29. Tag (inkl). vor Anreise 60%
- vom 28. Tag (inkl.) bis zum Vortag der Anreise 80%
- am Anreisetag und bei Nichtanreise 90%

Dem Kunde bleibt es in jedem Fall unbenommen uns nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale. Wir behalten uns vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen das uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweil anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall sind wir verpflichtet die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reisekosten konkret zu beziffern und zu belegen. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß §652 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen bleibt durch die vorst6ehenden Bedingungen unberührt. Wir weisen darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 312 ff. BGB für die angebotenen Leistungen kein Widerruftsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts und Kündigungsrechte gelten.

5. Umbuchung
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins incl. Nebenleistungen und Personenzahl besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, können wir bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben. Bis zur ersten Stornierungsstufe beträgt das Umbuchungsentgelt € 30,00 pro Kunde.

6. An- und Abreise
Die Anreise kann am Anreisetag ab 12.00 Uhr erfolgen. Abreise bis 11.00 am Abreisetag. Sollte sich die Abreise verzögern, halten wir und eine Nachberechnung vor. Bei einer Abreise nach 15.00 Uhr wird der nächste Tagespreis fällig. Jeder Anreisende hat sich auf unseren Wunsch durch ein gültiges Dokument auszuweisen.

7. Steuern und Gebühren

Die Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen enthalten. Ab dem 01.01.2019 wir die Gemeinde Blankenheim eine Betten Steuer einführen. Diese wird 3% auf den Übernachtungs-Preis betragen.
Sonstige 19%ige Leistungen sind von der Betten-Steuer nicht betroffen.
Des weiteren wird die Gemeinde Blankenheim zum 01.01.2019 eine Zweitwohnungssteuer auf die Dauermieten der Dauercamper einführen. Diese wird 10% auf die Dauermiete betragen.
 

 8. Tiere auf dem Campingplatz-Gelände

Auf dem gesamten Campingplatz-Gelände besteht für Hunde Leinenpflicht.

 

9. Naturkatastrophen

Im Falle einer Naturkatastrophe ist jeder Mieter bzw. Gast für seinen Stellplatz und Eigentum verantwortlich. Der Mieter ist auch für eine rechtzeitige Evakuierung ( Abbau seines Hab und Gutes) verpflichtet.